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Glossar

Emissionen

Definition des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen: Die Freisetzung von Treibhausgasen oder deren Vorläufersubstanzen in die Atmosphäre über einem bestimmten Gebiet und in einem bestimmten Zeitraum.

Emissionsbegrenzung (Cap)

Eine quantitativ festgelegte Emissionsbeschränkung, welche die maximalen anthropogenen Treibhausgasemissionen umfasst, die innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens insgesamt in die Atmosphäre ausgestoßen werden

Emissionsfaktor

Der Emissionsfaktor gibt die CO2-Emission je Brennstoffeinheit an (z.B. t CO2/MWhHu). Er ist entweder analytisch zu bestimmen oder Standardlisten zu entnehmen. Der Emissionsfaktor für Biomasse wird mit Null angesetzt.

Emissionsgutschrift

Im Rahmen von JI-/CDM-Projekten zertifizierte, handelbare Emissionsminderung, die der Befugnis zur Emission von 1 Tonne CO2 entspricht.

Emissionsinventar

Alle Treibhausgasquellen einer verpflichteten Einrichtung, eines Unternehmens oder Staates werden darin aufgeführt. Im Emissionsrechtehandel muss ein verifiziertes Inventar periodisch an die zuständige Behörde berichtet werden.

Emissionsrechte

Emissionsrechte werden auch als Emissionsberechtigungen bezeichnet und stellen Emissionszertifikate im Rahmen des Cap und Handel Systems dar.

Emission Reduction Unit (ERU)

Bezeichnung für die Emissionsgutschriften, die durch JI-Projekte erzeugt werden.

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Die Deutsche Emissionshandelsstelle ist eine Behörde, die dem Bundesumweltministerium untersteht. Sie ist in Deutschland für alle Belange des deutschen, europäischen und internationalen Emissionshandels zuständig.

Klimaneutralität

Der beste Beitrag zum Klimaschutz ist schädliche Treibhausgase zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Letzteres ist aber in vielen Fällen nicht in vollem Umfang realisierbar bzw. nicht wirtschaftlich. Da klimaschädliche Treibhausgase jedoch global wirken, können unvermeidbare Emissionen durch Emissionsminderungsprojekte an anderer Stelle ausgeglichen werden. Diese Kompensation von Emissionen wird oft als „Klimaneutralität“ bezeichnet.

Klimaänderung

Definition des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen: Änderung des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, welche die Zusammensetzung der Erdatmosphäre verändern, und die zu den über vergleichbare Zeiträume beobachteten natürlichen Klimaschwankungen hinzukommen.

Kyoto-Protokoll

Klimaschutzabkommen der Vereinten Nationen (UN) von 1997, das verbindliche Reduktionsziele für Industrieund Transformationsländer festlegt und die flexiblen Mechanismen regelt. Das Kyoto-Protokoll ist am 16.02.2005 in Kraft getreten und stellt weltweit den ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Eindämmung des Klimawandels dar.

 

 

 

 

 

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