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Gaswärmepumpen - lukrative Förderungen

Steuerliche Vorteile

Aufgrund der hohen Effizienz und der geringen CO2Emissionen werden Gaswärmepumpen steuerlich vorteilhaft behandelt.

  • Durch jährlichen Effizienznachweis wird die Mineralölsteuer zurückerstattet -> günstigere Betriebskosten
  • Verminderter Mineralölsteuersatz auf Erdgas
    (0,55 ct / kWh).
  • Diese Steuer ist im Erdgaspreis enthalten und kann
    mit Nachweis vom Finanzamt rückerstattet werden

 

Voraussetzungen für die Förderungen

  1. Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen.
  2. Vorliegen einer Erklärung eines Fachunternehmens, die besagt, dass …
  • bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl
    von mindestens 1,2 erreicht wird
  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt wurde
  • die Heizkurve der Heizungsanlage angepasst wurde

 

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

 

 

 

 

 

 

 

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